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AGB bei Buchung als Sprecherin

1) Die jeweils vereinbarten Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprecherleistung werden erst mit Bezahlung des in Rechnung gestellten Honorars erworben.

 

2) Alle Honorare verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich allfälliger Gebühren, weiterer Steuern und vereinbarter Auslagen. Der Sprecher behält sich das Recht vor, Honorare von Zeit zu Zeit anzupassen.

 

3) Gelegte Rechnungen sind sofort abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15. Tag Verzugszinsen von 1% per Monat fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Sprecher nicht verpflichtet, die eigene Leistung zu erbringen, solange der Verzug andauert sowie dazu berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich diesbezüglich sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie durch anwaltliche Vertretung entstehende Kosten zu ersetzen.

 

4) Auch die Terminvereinbarung mit dem Aufnahmestudio gilt als Auftrag des Auftraggebers.

 

5) Bei Absage innerhalb von 24 Stunden (werktags) vor dem vereinbarten Aufnahmetermin wird ein Ausfallhonorar nach dem gültigen Tarif verrechnet.

 

6) Die Sprecherleistung gilt als erbracht und ist voll zu honorieren, wenn die vereinbarte Aufnahmezeit verstrichen ist oder die beauftragte Aufnahme im Studio abgenommen wurde.

 

7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zustimmung des Sprechers einzuholen, falls er die Absicht hat, die Sprecherleistung (in ihrer ursprünglichen oder in einer veränderten Form) in einem anderen als dem vereinbarten Medium zu verwenden oder nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsfrist wieder- oder weiter zu verwenden.

 

8) Wird eine Sprecherleistung

a. nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums

b. in einer (gänzlich oder teilweise) modifizierten Form (neu zusammengestellt)

c. in anderen als in der Rechnung genannten Medien oder Ländern weiter verwertet, ist der Sprecher vom Auftraggeber unverzüglich aus Eigenem zu verständigen.

In diesem Fall wird erneut ein Honorar für die Verwendung bzw. Verwertung der Sprecherleistung durch den Auftraggeber fällig. Der Sprecher ist berechtigt, ein Honorar gemäß dem jeweils zum Zeitpunkt der Weiterverwertung gültigen Tarif in Rechnung zu stellen, der Auftraggeber ist unverzüglich zur Begleichung verpflichtet.

 

9) Bei Werbespots ist das Recht auf Verwendung bzw. Verwertung der Sprecherleistung auf ein Jahr - gerechnet ab Erstausstrahlungsdatum - begrenzt. Die Rechte werden ausschließlich für das in der Rechnung genannte Medium und Land, sowie für die vereinbarte Version in Bild und Ton erworben. Die Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprecherleistung bei Werbespots gelten, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich für sämtliche Sendeanstalten des jeweiligen Landes.

 

10) Bei Sprecherleistungen, die nicht dem Werbezweck dienen, ist die Namensnennung des Sprechers wie folgt durchzuführen:

a. bei Bild- und Schallträgern im Vor- oder Nachspann, bzw. in der An- oder Absage.

b. bei Vervielfältigung zum öffentlichen Verkauf auch auf der Umhüllung (Cover) des Medienträgers.

 

11) Für den Fall des Verstoßes des Auftraggebers gegen einen Vertragspunkt wird eine Konventionalstrafe in Höhe des dreifachen Rechnungsbetrages vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich diesbezüglich sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie durch anwaltliche Vertretung entstehende Kosten zu ersetzen.

 

12) Ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, ist in Bezug auf alle Sprecherleistungen, inklusive Werbespots (gänzlich oder teilweise),

a. die Nutzung der Darstellung bzw. der Stimme, ihrer Modulation, Klangfarbe, der damit verbundenen Gestik sowie aller vergleichbaren Merkmale des/der Sprechers/Sprecherin. Die Verwendung der Darstellung bzw. der Stimme sowie aller ihrer Merkmale zur Einspeisung (einschließlich dem Text- und Data-Mining), Archivierung, zum Training, zur Simulation oder für sonstige Aktivitäten im Rahmen von Künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen, Robotik, Computerspielen oder jeder anderen Methodik, die darauf abzielt, die Stimme zu nutzen oder zu verändern (einschließlich dem Klonen der Stimme), sowie

b. deren Weitergabe und Übertragung, entgeltlich oder unentgeltlich, unabhängig von dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, an Dritte.

 

13) Zahlbar und klagbar in Wien.

 

14) Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter kommen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Sprecher zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber dem Vertragsabschluss seine eigenen Geschäftsbedingungen zu Grunde legt, selbst wenn der Sprecher diesen bei Kenntnis nicht widerspricht.

 

15) Die aktuelle Version dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ist auf der Website des Sprechers verfügbar. Änderungen und Ergänzungen inklusive dieser Bestimmung können von vom Sprecher jederzeit vorgenommen werden und treten wie folgt in Kraft:

a. wenn kein bestimmtes Inkrafttretensdatum angegeben wird, zum früheren der beiden Zeitpunkte:

i. der Auftraggeber akzeptiert die geänderten Bedingungen ausdrücklich oder

ii. zwei (2) Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (zB durch Zusendung einer Kopie an den Auftraggeber per E-Mail), sofern der Auftraggeber nicht schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) widerspricht.

b. wenn ein bestimmtes Inkrafttretensdatum (nach dem Veröffentlichungsdatum) angegeben wird, zum späteren der beiden Zeitpunkte:

i. zum angegebenen Inkrafttretensdatum und

ii. des früheren Zeitpunkts: (aa) der Auftraggeber akzeptiert die geänderten Bedingungen ausdrücklich oder (bb) zwei (2) Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (zB durch Zusendung einer Kopie an den Benutzer per E-Mail), sofern der Auftraggeber nicht schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) widerspricht.

Der Sprecher wird im Änderungsangebot den Auftraggeber darauf hinweisen, dass sein Schweigen durch Unterlassung eines schriftlichen oder elektronischen Widerspruchs innerhalb der in den Ziffern 15) a. und b. genannten Frist als Zustimmung zu den Änderungen gilt.

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